Prüfung Arbeitsmittel

Prüfung Arbeitsmittel

Betreiberpflichten erfüllen unter Berücksichtigung der TRBS 1203 und der Betriebssicherheitsverordnung

 

Die Prüfung durch eine befähigte Person (TRBS 1203), umgangssprachlich auch UVV-Prüfung genannt, muss gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mindestens einmal jährlich und bei neuen Arbeitsmitteln vor der Inbetriebnahme durchgeführt werden.

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung dieser Prüfungen auf Grundlage von DGUV, DIN Normen, VDI Richtlinien, Arbeitsschutzvorschriften sowie der Betriebssicherheitsverordnung.

Unsere Leistungen

Wir prüfen für Sie

  • Fahrtreppen und Fahrsteige
  • Flurförderzeuge
  • Leitern, Tritte und Gerüste
  • Anschlagmittel
  • Winden, Hub- und Zuggeräte
  • Hebebühnen
  • Kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster
  • Kipp- und Absetzbehälter
  • Ortsfeste Regalsysteme
  • Steigleitern und Steigeisengänge
  • Sekuranten bzw. Anschlageinrichtungen auf dem Dach
  • Krane
  • Überladebrücken
  • Trennwände in Turnhallen
  • Feststellanlagen für Brandschutztüren und Brandschutztore
  • persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Elektroprüfung nach DGUV-V3

 

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TÜV NORD SafetyConsult Prüfung Arbeitsmittel