Betreiberpflichten erfüllen unter Berücksichtigung der TRBS 1203 und der Betriebssicherheitsverordnung
Die Prüfung durch eine befähigte Person (TRBS 1203), umgangssprachlich auch UVV-Prüfung genannt, muss gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) mindestens einmal jährlich und bei neuen Arbeitsmitteln vor der Inbetriebnahme durchgeführt werden.
Wir unterstützen Sie bei der Durchführung dieser Prüfungen auf Grundlage von DGUV, DIN Normen, VDI Richtlinien, Arbeitsschutzvorschriften sowie der Betriebssicherheitsverordnung.
Unsere Leistungen
Wir prüfen für Sie
- Fahrtreppen und Fahrsteige
- Flurförderzeuge
- Leitern, Tritte und Gerüste
- Anschlagmittel
- Winden, Hub- und Zuggeräte
- Hebebühnen
- Kraftbetätigte Türen, Tore und Fenster
- Kipp- und Absetzbehälter
- Ortsfeste Regalsysteme
- Steigleitern und Steigeisengänge
- Sekuranten bzw. Anschlageinrichtungen auf dem Dach
- Krane
- Überladebrücken
- Trennwände in Turnhallen
- Feststellanlagen für Brandschutztüren und Brandschutztore
- persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Elektroprüfung nach DGUV-V3
Erfahren Sie mehr über
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TÜV NORD SafetyConsult
Prüfung Arbeitsmittel